Bestimmungen C

 

 

ABSCHNITT C GENEHMIGUNGSVERFAHREN

Das Antragsverfahren untergliedert sich in Anzeigen nach NUB-Richtlinie 2.2.1 - 2.2.6 und Anträge nach NUB-Richtlinie 2.3 zur Einzelfallentscheidung der Methadon-Kommission und Anträge zur Fristverlängerung bereits genehmigter Substitutionsbehandlungen.

1. Anzeige zur Substitution nach NUB-Richtlinie 2.2.1 - 2.2.6

Die Mitteilung daß nach NUB-Richtlinie 2.2.1 - 2.2.6 substituiert wird, ist der Geschäftsstelle mittels Neuantrag (gelber Vordruck) anzuzeigen. Die Mitteilung, ob eine Indikation nach den NUB-Richtlinien vorliegt, wird durch die Geschäftsstelle geprüft. Bei den vorgenannten Fällen sind die unter 5 a aufgeführten Unterlagen bei der Geschäftsstelle einzureichen.

Bei den anzeigepflichtigen Behandlungen erfolgt keine schriftliche Mitteilung durch die Geschäftsstelle.

2. Anträge zur Substitutionsbehandlung nach NUB-Richtlinie 2.3 (Einzelprüfung)

Die eingehenden Anträge werden zunächst geprüft (s. 5 b). Für jeden Patienten wird eine Codenummer vergeben. Anschließend werden die Anträge fotokopiert und anonymisiert. Der Antrag wird umgehend an den Vorsitzenden zur Entscheidung weitergeleitet. Nach dessen befürwortender Stellungnahme wird auf Antrag der Geschäftsstelle von der Kassenärztlichen Vereinigung eine vorläufige Genehmigung bis zur nächsten Sitzung der Kommission ausgesprochen, ggf. eventuelle Auflagen schriftlich dem behandelten Arzt mitgeteilt. Eine endgültige Genehmigung mit Rechtsmittelbelehrung ergeht nach Empfehlung der Beratungskommission durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die in den Bescheiden aufgeführten Auflagen dienen in der Regel der Entscheidungsfindung und sind unbedingt zu erfüllen, ansonsten ist eine Vergütung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nicht gewährleistet.

Bei den genehmigungspflichtigen Anträgen nach NUB-Richtlinie 2.3 erfolgt grundsätzlich eine schriftliche Mitteilung durch die Geschäftsstelle.

3. Anträge zur Fristverlängerung nach NUB-Richtlinie 2.3

Die eingehenden Anträge werden ebenfalls auf Vollständigkeit geprüft (s. 5 c). Zunächst wird festgestellt, ob eventuelle Auflagen der Kommission erfüllt wurden. Die Codenummer des Patienten wird vom Erstantrag übernommen und wie bei Neuanträgen in anonymisierter Form an die Kommissionsmitglieder weitergeleitet. Der Antrag wird dem Vorsitzenden der Kommission zur Entscheidung vorgelegt und wie beim Erstantrag eine vorläufige Genehmigung bis zur Sitzung der Kommission ausgesprochen. Ggf. werden eventuelle Auflagen dem behandelnden Arzt schriftlich mitgeteilt. Eine endgültige Genehmigung mit Rechtsmittelbelehrung ergeht nach Empfehlung der Beratungskommission durch die KV Pfalz. Bei Anträgen zur Fristverlängerung nach NUB-Richtlinie 2.3 erfolgt grundsätzlich eine schriftliche Mitteilung durch die Geschäftsstelle.

4. Anzeige an die Kostenträger nach NUB-Richtlinie 2.6

Beginn und Beendigung der Substitutionsbehandlung hat der Arzt unverzüglich der KV Pfalz und der zuständigen Krankenkasse anzuzeigen. Der Anzeige sind die Angaben über die beabsichtigten / eingeleiteten psychosozialen Begleitmaßnahmen beizufügen. Vor Übermittlung personenbezogener Daten an die KV Pfalz und der Krankenkasse (zur Verhinderung einer Mehrfachsubstitution) ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Patienten durch den substituierenden Arzt einzuholen. Personenbezogene Daten werden von der KV Pfalz vor der Verhandlung in der Beratungskommission anonymisiert.

5. Formulare und Vordrucke zur Vorlage bei der Beratungskommission.

a) Mitteilung zur Substitutionsbehandlung nach NUB-Richtlinie 2.2.1-2.2.6:

Antrag/Mitteilung zur Substitutionsbehandlung (gelber Vordruck)
Befunde bzw. Berichte (Labor-,Krankenhaus-, Fremdarztberichte ect.).
Kopie durchgeführter Drogenscreenings
Stellungnahme der Drogenberatungsstelle
Lebenslauf und Bericht zur Drogenkarriere
Schweigepflichtentbindungserklärung des Patienten
Stellungnahme des behandelnden Arztes
ausgefüllter Therapieausweis und zwei Paßbilder

b) Antrag zur Substitutionsbehandlung nach NUB-Richtlinie 2.3

Antrag/Mitteilung zur Substitutionsbehandlung (gelber Vordruck)
Befunde bzw. Berichte (Labor-,Krankenhaus-, Fremdarztberichte ect.).
Befundbericht bei psychiatrischer Indikation
Leberserologie + PCR-Bestimmung bei Hepatitis-Indikation
aktuelle Laborwerte (Transaminasen, MCV, ect.)
Kopie durchgeführter Drogenscreenings
Stellungnahme der Drogenberatungsstelle
Lebenslauf und Bericht zur Drogenkarriere
Schweigepflichtentbindungserklärung des Patienten
Stellungnahme des behandelnden Arztes
ausgefüllter Therapieausweis und zwei Paßbilder

c) Antrag zur Fristverlängerung nach NUB-Richtlinie 2.3

Antrag zur Fristverlängerung zur Substitutionsbehandlung (grüner Vordruck)
Befunde bzw. Berichte (Labor-,Krankenhaus-, Fremdarztberichte ect.).
Stellungnahme des behandelnden Arztes zur Zielsetzung und zur Zukunftsperspektive
aktuelle Laborwerte alternativ Dokumentationsbogen (grün)
Kopie durchgeführter Drogenscreenings

 

 


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